Auch der digitale Nachlass sollte definiert sein!
Das Internet ist omnipräsent und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Inzwischen findet das Leben zahlreicher Menschen in aller Regel im Internet statt. Die privaten und dienstlichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den diversen Onlinekanälen verbreiten, sind außerordentlich. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Sterbefall mit ihnen passieren soll. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Familie, Geschäftspartner oder Arbeitskollegen im Sterbefall den Zugriff auf wichtige Konten und Daten erlangen und andererseits sensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.
Wer dieser Tage stirbt, ist lange nicht tot!
Egal ob soziale Netzwerke, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Applikationen oder Cloud-Dienste: Für eine Vielzahl von Personen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation mittlerweile in aller Regel im Internet statt.
Laut der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 benutzen in Deutschland derzeit 66,4 Millionen Menschen ab 14 Jahren das Internet. Dabei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Parallel hinterlassen sie Unmengen an privaten und geschäftlichen Daten und Informationen auf den diversen Onlinekanälen.
Jedoch machen sich nur die allerwenigsten Personen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihrem digitalen Erbe im Sterbefall passieren soll.
Schlimmer noch: Etliche von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ihr digitales Erbe gleichfalls entscheiden können, wie über . Dies führt dazu, dass sie für diesen Zweck in der Regel keine Nachlassregelungen treffen.
Die Konsequenzen: Die Angehörigen müssen im Todesfall, nicht nur den Verlust eines Menschen in ihrer Umgebung ertragen. Sie haben in der Regel auch keine Gelegenheit auf wichtige Accounts und Daten zuzugreifen. Zeitgleich müssen sie mitunter alle Kosten für aktuelle Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da alle Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Background ist es angemessen, dass zukünftige Erblasser sich zeitnah mit ihrem digitalen Nachlass beschäftigen und eine sinnvolle Nachlassplanung erstellen.
Das online Leben kennt kein Fälligkeitsdatum!
Die digitalen Spuren, die ein Internetnutzer bei seinen Aktivitäten im Internet verbreitet, sind nicht nur vielfältig, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Erbe.
Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Definition des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Dazu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten sowie Rechtsverhältnisse, die mit dem Gebrauch von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch alle Daten die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Services und allen Online-Nutzerkonten und -Plattformen gespeichert sind.
Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:
• E-Mail-Konten,
• Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,
• Profile und Informationen in sozialen Netzwerken,
• Messenger- und Cloud-Dienste,
• Accounts bei Streamingdiensten,
• Konten in Onlineshops,
• elektronische Zahlungsarten,
• Urheberrechte und andere Rechte an Fotos, Weblogs, Foreneinträgen,
• Abos für Online-Zeitschriften,
• Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,
• Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,
• Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern
Gleichermaßen gelten jegliche digitalen Daten wie Bilder, Videos oder Dokumente, die auf einem Computer, mobilen Endgerät oder sonstigen Speichermedium gespeichert sind als digitale Erbmasse.
Ferner werden in einigen Fällen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die juristische Lage ist hier jedoch strittig, da unter anderem der materielle Wert der jeweiligen IT-Hardware darüber entscheidet, ob diese unter die spezifische digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.
Der Erbe ist Rechtsnachfolger!
Es gibt im deutschen Nachlassrecht bis heute keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.
Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten in Berührung kommen. Dazu gehören insbesondere das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Telemediengesetz, das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Erbrecht.
Im Allgemeinen werden für den digitalen Nachlass aber dieselben Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sämtliche Rechtsbeziehungen, Rechte und Pflichten im Todesfall auf die Erben übergehen.
Aus diesem Grund haften – und zahlen –die Erben nicht nur für laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Aushändigung der Daten oder deren Löschung zu.
Gerade zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!
Plötzliche Schicksalsschläge wie Erkrankung, Unfälle und Tod können jeden Menschen urplötzlich treffen. Gerade Unternehmen müssen die Fälle von Krankheit und Unfall frühzeitig bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Betriebes verantwortungsvoll zu gewährleisten.
Darum ist es wesentlich, sich frühzeitig mit der Materie „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und sinnvolle Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den persönlichen als auch den geschäftlichen Bereich.
• Persönlicher digitaler Nachlass
Im privaten Umfeld empfiehlt es sich, eine grundsätzliche Bevollmächtigung oder ein Testament für den digitalen Nachlass zu entwerfen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Dienstleister für digitales Erbe.
Das Wesentliche hierbei ist es, den Verwandten die Möglichkeit zu geben, im Bedarfsfall prompt auf wichtige Konten zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um unnütze laufende Zahlungen zu stoppen.
Daher sollten insbesondere folgende Punkte auf einer persönlichen „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:
o Zugangsdaten zu allen relevanten E-Mail-Konten
o Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und anderen Bezahldiensten
o Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken, Streaming-Angeboten sowie anderen Online-Accounts und Plattformen
o Entsperrcodes und PIN-Codes für private Endgeräte wie Smartphones, Laptops, Tablets und Co.
• Geschäftlicher digitaler Nachlass
Im beruflichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugriff auf die Konten über eine „Generalvollmacht“ zu regulieren. Der Gewinn hierbei ist, dass nicht nur im Sterbefall, sondern auch bei längeren Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Firmen permanent einen Master-Zugriff auf die Accounts der Angestellten haben und somit wichtige Unternehmensdaten dauerhaft gesichert sind.
Eine weitere Chance den digitalen Nachlass im beruflichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt abspeichern und verwalten können.
Nicht nachlassen beim Nachlass!
In Anbetracht der Tatsache, dass die digitale Erbmasse mit jedem Mausklick, mit jeder Registrierung und jeder besuchten Website umfangreicher wird, ist es sinnig, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.
Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können zukünftige Erblasser einerseits sicherstellen, dass Hinterbliebene im Sterbefall Zugriff auf bedeutende Zugänge erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Andererseits können sensible Informationen und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch beschützt werden.
Die folgende Checkliste kann Sie dabei unterstützen, Ihre digitale Hinterlassenschaft zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Gesamtheit.
1. Fertigen Sie eine Liste an, die jegliche benutzten Onlineaccounts, Profile und Mitgliedschaften inklusive Zugangsdaten aufführt.
2. Hinterlegen Sie das Register als Dokument oder gesichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
3. Legen Sie in einer Bevollmächtigung oder einem Nachlassdokument fest, was mit ihren Daten und Vermögenswerten im Sterbefall oder Handlungsunfähigkeit passieren soll.
4. Deklarieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
5. Entfernen Sie turnusmäßig Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Fotos, die niemandem in die Hände fallen sollen.
6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert speichern und organisieren können.
7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu verschlüsseln und die Vertraulichkeit ihrer privaten Daten zu wahren.
Sorgen Sie zeitig vor: Denn das Vorhaben „Mein digitaler Nachlass“ betrifft uns alle!
Wir sind seit langem in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Einkäufe über Shopping-Webseiten, das Durchführen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Plattformen, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Nutzung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Web geregelt. Umso wesentlicher ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Überlegungen darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass verwalten darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschehen soll.
Wir von net|able empfehlen Ihnen daher, sich zeitnah mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ zu beschäftigen und passende Vorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Klarheit für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Vorstellungen regeln.
Sie haben noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer geeigneten Verschlüsselungssoftware? Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.